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   BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70   

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BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70 (https://dejure.org/1971,63)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1971 - VII C 31.70 (https://dejure.org/1971,63)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1971 - VII C 31.70 (https://dejure.org/1971,63)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer Personenbezeichnung - Gewohnheitsrechtliche Bestimmungen im Standesrecht - Anwendbarkeit des Gesetzes über die Führung akademischer Grade - Berücksichtigung des Ermessens des Kultusministers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 77
  • NJW 1972, 917
  • MDR 1972, 447
  • DÖV 1972, 358
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Wenn aus der im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit ein unmittelbares Recht zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades im Inland folgen sollte, so bedeutete dies nicht, daß der Gesetzgeber schlechthin gehindert wäre, die Ausübung dieser Befugnis zu überwachen und hierzu in einem präventiven Prüfungsverfahren die Rechtsausübung von einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 20, 150 [154 f.]; 8, 71 [76]).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. August 1966 zum Sammlungsgesetz feststellte (BVerfGE 20, 150 [155]), daß das angewendete Mittel den Grundsätzen rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns entspricht.

    Bei dieser Betrachtungsweise ergibt sich, wie es das Bundesverfassungsgericht für Genehmigungsverfahren zur Ausübung grundrechtlicher Befugnisse verlangt (BVerfGE 20, 150 [158]), aus dem Gesetz selbst, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen und aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf.

    Eine solche Regelung genügt den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an einen Grundrechte einschränkenden Genehmigungsvorbehalt stellt (vgl. BVerfGE 20, 150 [155]; 8, 71 [76]).

    Die Regelung entspricht auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu BVerfGE 20, 150 [155]).

    Grade anders als bei dem Sammlungsgesetz vom 5. November 1934, für das das Bundesverfassungsgericht feststellte (BVerfGE 20, 150 [156]), daß es vornehmlich dazu diente, eine damals politisch erwünschte Ordnung zu schaffen.

  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG) -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Das Berufungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 1967 (BVerwGE 27, 222 [223]) gingen davon aus, daß ein Eingriff in die Ausübung rechtlich geschützter Befugnisse nicht vorliege.

    Inhalt und Gegenstand der Ermächtigung ergeben sich, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1967 (BVerwGE 27, 222 [224]) hinwies, aus dem Gesetz ohne weiteres: Ein von einer ausländischen Hochschule verliehener akademischer Grad darf im Inland von deutschen Staatsangehörigen und - abgesehen von den Fällen des § 3 Satz 2 GFaG - auch von Ausländern nur mit Genehmigung der Behörde geführt werden.

    Einen mit der Verfassung vereinbaren Gesetzeszweck sieht der Senat, wie in der früheren Entscheidung unter Hinweis auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begründet wurde (BVerwGE 27, 222 [224]), im Schutz der deutschen akademischen Grade vor der unkontrollierten Führung ausländischer Grade; die Bedeutung der an den deutschen Hochschulen erworbenen Grade für die Wissenschaft und für den zur Führung des Grades Berechtigten soll nicht entwertet werden.

    Das Ausmaß der Ermächtigung ergibt sich aus Gegenstand, Inhalt und Zweck der der Behörde übertragenen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 8, 275 [327]; BVerwGE 27, 222 [224]).

    Die Genehmigung hängt davon ab, ob der ausländische akademische Grad mit inländischen Graden vergleichbar ist, wofür es insbesondere auf die Bedeutung des fraglichen ausländischen Schulinstituts ankommt (BVerwGE 27, 222 [225]).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Wenn aus der im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit ein unmittelbares Recht zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades im Inland folgen sollte, so bedeutete dies nicht, daß der Gesetzgeber schlechthin gehindert wäre, die Ausübung dieser Befugnis zu überwachen und hierzu in einem präventiven Prüfungsverfahren die Rechtsausübung von einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 20, 150 [154 f.]; 8, 71 [76]).

    Eine solche Regelung genügt den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an einen Grundrechte einschränkenden Genehmigungsvorbehalt stellt (vgl. BVerfGE 20, 150 [155]; 8, 71 [76]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Die in § 2 GFaG der Behörde erteilte Ermächtigung zur Erteilung oder Versagung der Genehmigung ist durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt (vgl. BVerfGE 8, 274 [325 ff.]); das Gesetz läßt eine rechtsstaatlich einwandfreie Deutung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu.

    Daß der Behörde in diesem Zusammenhang ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]).

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Es kann offenbleiben, ob dieser Hinweis eine Erkundigungspflicht des Klägers hätte begründen können (vgl. hierzu BVerfGE 15, 214 [BVerfG 18.12.1962 - 2 BvR 396/62] [218]).
  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Dies rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, daß dem Urteil der in § 117 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vorgeschriebene Tatbestand fehle (vgl. hierzu auch BVerwGE 7, 12).
  • BVerwG, 17.10.1968 - IV B 217.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Grundsätzlich muß das Berufungsgericht in der Sache selbst entscheiden; es darf ausnahmsweise zurückverweisen, wenn eine der Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO vorliegt, aber es muß auch dann nicht zurückverweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG VI C 191.62 - ebenso Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 -).
  • BVerwG, 07.02.1969 - VII B 166.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erlangung eines rumänischen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Der Senat hält an seiner Auflassung fest (vgl. BVerwGE 10, 195 [BVerwG 26.02.1960 - VII C 198/59]; zuletzt Beschluß vom 7. Februar 1969 - BVerwG VII B 166.67 -), daß die Regelung nicht zu den Materien gehört, die Gegenstand der ausschließlichen oder konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes sind, und die Vorschriften deswegen nicht gemäß Art. 124, 125 GG Bundesrecht geworden sind.
  • KG, 11.03.1971 - Ss 197/70
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Die Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungspflicht des Gesetzes über die Führung akademischer Grade wird in der Rechtsprechung überwiegend angenommen (vgl. OVG des Saarlandes AS 6, 30; HessVGH, Urteile vom 6. Juli 1966 - OS II 130/65 - [PharmZtg 1966, 1295] und vom 20. September 1967 - OS II 39/60 - KG, Urteil vom 11. März 1971 - (2) Ss 197/70 (87/70) - [NJW 1971, 1530]).
  • BVerwG, 26.02.1960 - VII C 198.59

    Entziehung des Doktorgrades der Medizin aufgrund eines der Führung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70
    Der Senat hält an seiner Auflassung fest (vgl. BVerwGE 10, 195 [BVerwG 26.02.1960 - VII C 198/59]; zuletzt Beschluß vom 7. Februar 1969 - BVerwG VII B 166.67 -), daß die Regelung nicht zu den Materien gehört, die Gegenstand der ausschließlichen oder konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes sind, und die Vorschriften deswegen nicht gemäß Art. 124, 125 GG Bundesrecht geworden sind.
  • VGH Hessen, 06.07.1966 - OS II 130/65
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

  • BVerwG, 27.01.1965 - VI C 191.62

    Bezug des Stichtag gem. § 6 Abs. 1 G 131 auf § 6 Abs. 2 G 131 bei Beamten -

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 8.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Saarland, 05.04.1979 - I R 151/78

    Führung eines ausländischen akademischen Grades; Verfassungsmäßigkeit des

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  • BVerwG, 17.03.1978 - 7 B 14.77

    Führung akademischer Grade - Landesrecht - Ausschluß von Verwechslungsgefahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über die Führung ausländischer akademischer Grade Landesrecht; insbesondere gilt § 2 GFaG nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht fort (vgl. BVerwGE 39, 77 [82] mit weiteren Nachweisen und später noch die Beschlüsse vom 11. Januar 1972 - BVerwG 7 B 119.69 -, vom 14. Januar 1972 - BVerwG 7 B 40.70 -, vom 27. August 1975 - BVerwG 7 B 32 und 77.74 -, vom 26. November 1976 - BVerwG 7 B 48.75 - [Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 4] und vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 163.76 - [Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 5]).

    Verschlossen ist dem Revisionsgericht damit grundsätzlich auch die Nachprüfung, ob das Berufungsgericht an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung etwa zu strenge Anforderungen gestellt hat (vgl. BVerwGE 39, 77 [83]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits erwähnten Urteil vom 19. November 1971 (BVerwGE 39, 77 [81]) im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 GFaG festgestellt hat, steht es im Ermessen der Behörde, in welcher Form sie die Führung des ausländischen akademischen Grades - insbesondere um Verwechselungsgefahren auszuschließen - zu genehmigen hat.

    Wenn der legitime (vgl. BVerwGE 39, 77 [79]) Zweck des gesetzlichen Erfordernisses einer Genehmigung im Schutz der deutschen akademischen Grade besteht (vgl. dazu auch BVerfGE 36, 212 [222]), dann ist es jedenfalls vertretbar, einen ausländischen Grad, der sich in seiner Form von inländischen Graden unterscheidet, nur in Originalform oder auch wörtlicher Übersetzung für die Führung im Inland zu genehmigen.

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1538/15

    Kein Doktortitel nach Abschluss Medizinstudium in Belgien

    Nach § 2 Abs. 1 AkaGrG bestand ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung, wenn die Führung des ausländischen akademischen Grades dem Schutzzweck des Gesetzes - insbesondere dem Schutz der deutschen akademischen Grade vor Entwertung und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Täuschung oder Irreführung durch eine unkontrollierte Führung ausländischer Grade - nicht widersprach (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.2.1999 - 2 BvR 335/98 -, DVBl 1999, 703 und juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 17.3.1978 - VII B 14.77 -, juris Rn. 4; Urteil vom 19.11.1971 - VII C 31.70 - BVerwGE 39, 77 und juris Rn. 30; HessVGH, Urteil vom 4.3.1998 - 8 UE 1136/96 -, ESVGH 48, 214 und juris Rn. 38).

    Es stand dabei grundsätzlich im Ermessen der Behörde, in welcher Form sie die Führung des ausländischen akademischen Grades genehmigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.1978 - VII B 14.77 -, juris Rn. 4; Urteil vom 19.11.1971 - VII C 31.70 - BVerwGE 39, 77 und juris Rn. 32).

  • BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 121.87

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ("Doctor of

    Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG mag zwar - was der erkennende Senat bislang dahingestellt sein lassen konnte (vgl. BVerwGE 39, 77 ) - die Berechtigung umgreifen, einen im Ausland erworbenen akademischen Grad in seiner Originalform zu führen.

    Daß ein solcher "Grad" nach § 2 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) - GFaG - nicht genehmigungsfähig ist, hat der erkennende Senat bereits entschieden (BVerwGE 27, 222 ; BVerwGE 39, 77 ; Beschluß vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 163.76 - ).

    Ist dies der Fall, so ist die Genehmigung, den ausländischen Grad in der Originalform zu führen, unter der Bedingung zu erteilen, daß er zusammen mit der Angabe der verleihenden ausländischen Institution geführt werden muß (vgl. Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 28. April 1977 i.d.F. vom 14. September 1979 II. 4 und III. ; ferner BVerwGE 39, 77 ).

  • BVerwG, 28.10.1977 - 7 B 69.77

    Revisibilität in mehreren Bundesländern gleichlautend geltenden Landesrechts -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über die Führung ausländischer akademischer Grade Landesrecht; insbesondere gilt § 2 GFaG nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht fort (vgl. BVerwGE 39, 77 [82] mit weiteren Nachweisen und später noch die Beschlüsse vom 11. Januar 1972 - BVerwG VII B 119.69 -, vom 14. Januar 1972 - BVerwG VII B 40.70 -, vom 27. August 1975 - BVerwG VII B 32 und 77.74 -, vom 26. November 1976 - BVerwG VII B 48.75 - [Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 4] und vom 10. Dezember 1976 - BVerwG VII B 163.76 -[Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 5]).

    Das Revisionsgericht kann, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen hat (vgl. BVerwGE 39, 77 [83]), grundsätzlich nicht nachprüfen, ob das Berufungsgericht an das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades etwa überspannte oder gar unrichtige Maßstäbe angelegt hat.

    Daß die gesetzliche (§ 2 GFaG) Genehmigungspflicht auch dann verfassungsgemäß wäre, wenn der Inhaber eines ausländischen Grades auf Grund des Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht zur Führung des Grades auch im Inland hätte, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in dem Urteil vom 19. November 1971 - BVerwG VII C 31.70 - (BVerwGE 39, 77 [78 ff.]) festgestellt und bedarf deswegen keiner Klärung mehr in einem erneuten Revisionsverfahren.

    Deswegen konnte das Bundesverwaltungsgericht in dem vorerwähnten Urteil vom 19. November 1971 im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 GFaG davon ausgehen (vgl. BVerwGE 39, 77 [81]), daß bei der Genehmigung bezüglich der Form der Führung des Grades ein Ermessen der Behörde bestehe.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Das Berufungsurteil weiche entscheidungserheblich von dem Senatsurteil vom 19. November 1971 - BVerwG 7 C 31.70 - (BVerwGE 39, 77) und von dem Senatsbeschluß vom 18. Juni 1987 - BVerwG 7 B 121.87 - (NVwZ 1988, 365 = KMKHSchR 1987, 1114) ab.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 5.92

    Genehmigung zur Führung ausländischer akademischer Ehrengrade -

    Diese Rechtsprechung hat sich in erster Linie am Kriterium der "Vergleichbarkeit der verleihenden Institutionen" mit den deutschen Hochschulen orientiert (vgl. BVerwGE 27, 222 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 20/66] ; 39, 77 ).

    Gegebenenfalls konnte daher der Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr für die generelle Genehmigungsfähigkeit keine Rolle mehr spielen, sondern nur für die Frage, in welcher Form - mit oder ohne Herkunftszusatz - die Führung des Grades zu genehmigen sei (vgl. vor allem BVerwGE 39, 77 [BVerwG 19.11.1971 - VII C 31/70] ; Beschluß vom 18. Juni 1987 - BVerwG 7 B 121.87 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 9).

    Denn die Vorschriften des Gesetzes über die Führung akademischer Grade gelten nach eben dieser Rechtsprechung als Landesrecht fort (vgl. BVerwGE 39, 77 [BVerwG 19.11.1971 - VII C 31/70] ; seither stRspr).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 6.92

    Verleihung eines ausl. Ehrendoktorgrades (Bolivien)

    Diese Rechtsprechung hat sich in erster Linie am Kriterium der "Vergleichbarkeit der verleihenden Institutionen" mit den deutschen Hochschulen orientiert (vgl. BVerwGE 27, 222 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 20/66] ; 39, 77 ).

    Gegebenenfalls konnte daher der Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr für die generelle Genehmigungsfähigkeit keine Rolle mehr spielen, sondern nur für die Frage, in welcher Form - mit oder ohne Herkunftszusatz - die Führung des Grades zu genehmigen sei (vgl. vor allem BVerwGE 39, 77 [BVerwG 19.11.1971 - VII C 31/70] ; Beschluß vom 18. Juni 1987 - BVerwG 7 B 121.87 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 9).

    Denn die Vorschriften des Gesetzes über die Führung akademischer Grade gelten nach eben dieser Rechtsprechung als Landesrecht fort (vgl. BVerwGE 39, 77 [BVerwG 19.11.1971 - VII C 31/70] ; seither ständige Rechtsprechung).

  • VGH Hessen, 07.03.1991 - 6 UE 2525/89

    Frage der Genehmigung des Führens eines bolivianischen Ehrendoktorgrades

    Gegen die Anwendung des GFaG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; das Gesetz gilt nach Inkrafttreten des Grundgesetzes als Landesrecht fort (BVerwG, Urteil vom 19. November 1971 - 7 C 31.70 - NJW 1972, 917; BVerwG, Beschluß vom 9. März 1982 - 7 B 167.79 --; Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 6 UE 387/86 --, KMK-HSchR 1989, 319; Hess. VGH, Urteil vom 8. November 1990 - 6 UE 803/87 --).

    Aus der Orientierung an diesem Schutzzweck des Gesetzes folgt einerseits, daß dort, wo der ausländische akademische Grad durch seine Form eine Verwechslung mit einem deutschen Grad ausschließt, die Genehmigung für die Originalform im allgemeinen erteilt werden muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1971 -- VII C 31.70 - BVerwGE 39, 77 f., (79 ff.); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. September 1983 - 9 S 376/82 - DVBl. 1984, 273 f.; OVG Münster, Urteile vom 20. August 1984 - 16 A 1157/83 - EZAR 370, Nr. 3, Seite 2, und - 16 A 2574/83 - OVGE 37, 162 ff., (165) = KMK-HSchR 1987, 53; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 A 5/85 - AS 20, 121 ff., (123 f.)).

    Zum einen besteht für jeden die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den entsprechenden inländischen akademischen Grad zu erwerben; darüber hinaus überwiegt das Bedürfnis, deutsche Ehrendoktorgrade vor einer Entwertung zu schützen, gegenüber dem Interesse an der Führung geringerwertiger ausländischer ehrenhalber verliehener Grade, die sich nicht als Ausdruck der Würdigung ganz besonderer wissenschaftlicher Verdienste und Leistungen darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1971 - 7 C 31.70 - BVerwGE 39, 77 ff.; Beschluß vom 18. Juni 1987 - 7 B 121/87 - NVwZ 1988, 365; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. September 1983 - 9 S 376/82 - DVBl. 1984, 273; OVG Münster, Urteil vom 16. November 1973 - V A 1216/72 - NJW 1974, 819).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 2b Ss 224/99

    Führen im Ausland erworbener akademischer Grade und Titel

    Sie bezweckt darüber hinaus aber auch den Schutz der deutschen akademischen Grade und Titel, deren Bedeutung nicht durch den Anschein entwertet werden soll, berechtigt verliehene ausländische Grade und Titel seien an deutschen Hochschulen erworben worden (vgl. dazu BVerwG NJW 1972, 917).
  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 B 48.75

    Genehmigung eines Doktorgrades der Internationalen Fakultät in Holland -

  • VG Koblenz, 28.01.1997 - 7 K 1066/95

    Führung eines ausländischen, ehrenhalber verliehenen akademischen Grades in der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96

    Genehmigung der Führung eines ausländischen akademischen Grades

  • VGH Hessen, 07.03.1991 - 6 UE 2988/89

    Ausländischer Ehrendoktortitel; Gleichwertigkeit; Verwechslungsgefahr

  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 3817/04

    Berechtigung zum Führen eines Professorentitels

  • OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 10 L 4422/96

    Führungsgenehmigung; Professorentitel; Wissenschaftliche Gleichwertigkeit;

  • BVerwG, 24.05.1994 - 6 B 33.94

    Überprüfung von Landesrecht in der Revision - Nichtigkeit des Gesetzes über die

  • VG Stuttgart, 26.08.1993 - 8 K 3897/89
  • BVerwG, 02.01.1992 - 6 B 29.91

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Zulassung der Revision - Vertretungszwang im

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 9 S 380/91

    Ablehnung der Führung des "Master of Science" der Pacific Western University, Los

  • BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.01.1972 - VII B 40.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 9 S 2780/93

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ist nicht

  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - 19 B 374/05

    Gunther von Hagens durfte seinen chinesischen Professorentitel nicht ohne Zusatz

  • VGH Hessen, 04.03.1998 - 8 UE 1136/96

    Führung ausländischer akademischer Grade - Gleichwertigkeit

  • BVerwG, 27.08.1990 - 9 B 38.90

    Führung eines in der Sowjetunion erworbenen akademischen Grades in Deutschland

  • BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83

    Ordnungsrecht - Verstoß - Unbescholtener Lebenswandel - RuStAG - akademischer

  • BVerwG, 22.08.1991 - 6 B 26.91

    Zulassung der Revision auf Grund einer Abweichungsrüge - Beschränkung der

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 167.79

    Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen des deutschen "Dr. iur." aufgrund

  • BVerwG, 02.01.1992 - 6 B 21.91

    Abweichende Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr eines deutschen akademischen

  • BVerwG, 09.01.1990 - 7 B 182.89

    Pflicht zur Genehmigung der Führung des Titels "Master of Science in Engineering"

  • BVerwG, 21.02.1984 - 7 B 116.80

    Genehmigung der Führung eines amerikanischen Titels "Doctor of Optometry" -

  • BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 127.90
  • VG Koblenz, 03.03.1994 - 7 K 1618/93

    Genehmigung zur Führung e. ausl Professorentitels (Iran)

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 6 UE 550/88

    Genehmigung zur Führung eines in den USA erworbenen Doktorgrades

  • VGH Hessen, 08.11.1990 - 6 UE 803/87

    Zur Frage der Gleichwertigkeit eines ausländischen akademischen Grades

  • BVerwG, 29.06.1986 - 7 B 114.86

    Fehlende Genehmigungszuständigkeit - Staatsabkommen über die Genehmigung zur

  • BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74

    Anerkennung eines in Rumanien erworbenen Diploms als Ingenieur

  • BVerwG, 29.12.1993 - 6 B 49.93
  • BVerwG, 29.12.1993 - 6 B 50.93
  • BVerwG, 24.02.1981 - 7 B 21.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.06.1979 - 7 B 140.79

    Antrag auf Genehmigung zum Führen eines ausländischen akademischen Grades -

  • BVerwG, 18.07.1977 - 7 CB 1.77

    Verwirkung des Rechts zur Entziehung eines Doktorgrades - Revisibilität

  • BVerwG, 15.01.1975 - VII C 29.74

    Ermessensausübung bei der Entscheidung auf Grund des Gesetzes über die Führung

  • BVerwG, 15.01.1975 - VII C 31.74

    Ermessensausübung bei der Entscheidung auf Grund des Gesetzes über die Führung

  • VGH Hessen, 14.04.1993 - 6 UE 428/91

    Führung eines ausl. akademischen Grades

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